Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mountain Photonics GmbH
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Geltungsbereich
- Wir liefern ausschließlich aufgrund der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelfall nicht beigefügt sein sollten.
Angebot und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Maßgeblich für den Auftrag ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gelten die Warenrechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Hat der Kunde Einwände gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er dieser unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande.
- Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Pläne und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser alleiniges Eigentum. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte stehen ausschließlich uns zu.
- Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechtsfehlern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung sind wir zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Sie verstehen sich ab Lager Landsberg am Lech zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Wir sind berechtigt, gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern.
- Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug frei Zahlstelle ab Rechnungsdatum zu begleichen. Als fristgerecht gelten Zahlungen, die am Stichtag auf unserem Konto eingegangen sind.
- Teillieferungen können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung auf unserem Konto als Zahlung.
- Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Mahngebühren in angemessener Höhe, sowie Verzugszinsen ab dem Tage der Fälligkeit der Zahlung in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Zinsen sind sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Einer Ablehnungsandrohung durch uns bedarf es in diesem Fall nicht.
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Lieferung / Lieferungsverzug
- Von uns angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung beim Käufer, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
- Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und nicht von uns zu vertretende Umstände gleich, welche uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, z.B. Lieferverzögerung bei vorgesehenen Vorlieferanten, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, wesentliche Betriebsstörung etwa durch Zerstörung des Betriebs im ganzen oder in wesentlichen Abteilungen, gravierende Transportstörungen. Dauern diese Zustände länger als drei Monate an, haben wir das Recht vom Auftrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
- Ist die Überschreitung der Lieferfrist von uns zu vertreten, kann der Besteller vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns vorher eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und die Lieferung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. Schadenersatzansprüche des Bestellers können nur nach Ablauf der angemessenen Nachfrist und bei grobem Verschulden unsererseits geltend gemacht werden.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
Gefahrübergang / Versendung
- Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgerecht ab, so sind wir berechtigt ihm entweder eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Frist zu beliefern, oder ihm die Ware sofort in Rechnung zu stellen und zu Lasten und auf Risiko des Bestellers einzulagern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte unter Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
Gewährleistung
- Der Besteller ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware unverzüglich (binnen zwei Wochen) nach Lieferung zu untersuchen und uns unverzüglich schriftlich zu informieren, sollte sich dabei ein Mangel zeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
- Im Hinblick auf Produkte, die zu gewerblichen Zwecken gekauft oder verwendet werden, übernimmt das Unternehmen keine ausdrückliche Zusicherung oder gesetzliche Gewährleistung bezüglich der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit oder Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck.
- Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, verjähren Mängelansprüche des Bestellers nach 12 Monaten ab Anlieferung bzw. Leistungserbringung, sofern gesetzlich keine anderen Fristen gefordert sind.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Nachbesserung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern.
- Schlägt auch die zweite Nachbesserung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
- Für Folgen natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Verwendung wird keine Gewähr geleistet.
- Für Halbleiter und Laserdioden ist aufgrund der Natur der Produkte jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung / Schadenersatz
- Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet.
Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus allen bisherigen Verträgen.
- Zu den Forderungen gehören auch Scheck- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufender Rechnung.
- Der Käufer darf die Ware, an der wir uns das Miteigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes verarbeiten, es sei denn, er befindet sich im Zahlungsverzug oder hat die Zahlungen eingestellt. Für den Fall der Verarbeitung ist vereinbart, dass uns an der durch die Verarbeitung entstandenen neuen Ware ein angemessener Miteigentumsanteil zusteht.
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges veräußern, es sei denn, er befindet sich im Zahlungsverzug oder hat die Zahlungen eingestellt. Er darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
- Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware resultierenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
- Der Käufer hat uns unverzüglich Anzeige zu machen und zu widersprechen, wenn die Vorbehaltsware oder andere Gegenstände oder Forderungen, an denen uns Rechte zustehen, von Dritten gepfändet werden oder sonst eine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Der Anzeige sind die notwendigen Unterlagen beizufügen. Kosten, die uns durch solche Vorfälle entstehen, hat uns der Besteller zu erstatten.
Fernabsatz
- Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgegeben. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht.
- Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Mountain Photonics GmbH. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Mountain Photonics GmbH, Albert-Einstein-Str. 18, 86899 Landsberg am Lech
- Ein Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Mountain Photonics GmbH Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Waren nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Gerichtsstand und geltendes Recht
• Gerichtsstand ist Augsburg.
• Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.